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   OLG Düsseldorf, 14.01.2015 - VI-3 Kart 11/14 (V)   

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https://dejure.org/2015,576
OLG Düsseldorf, 14.01.2015 - VI-3 Kart 11/14 (V) (https://dejure.org/2015,576)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.01.2015 - VI-3 Kart 11/14 (V) (https://dejure.org/2015,576)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - VI-3 Kart 11/14 (V) (https://dejure.org/2015,576)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anpassung der Erlösobergrenze des Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes an Kosten und Erlöse aus genehmigten Investitionsmaßnahmen

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Keine Anfechtung einer Festlegung der Regulierungsbehörde im Rahmen einer Einzelfallentscheidung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anpassung der Erlösobergrenze des Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes an Kosten und Erlöse aus genehmigten Investitionsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2013 - 3 Kart 198/12

    Höhe des Jahresanfangsbestandes im Rahmen der Ermittlung der kalkulatorischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2015 - 3 Kart 11/14
    Auf die gegen diese Festlegung gerichteten Beschwerden zweier anderer Netzbetreiber hob der erkennende Senat in den Verfahren VI-3 Kart 198/12 und VI-3 Kart 195/12 diese mit Beschlüssen vom 11.09.2013 bzw. 18.12.2013 als rechtswidrig auf und verpflichtete die Bundesnetzagentur zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats.

    Angesichts des vor Erlass des angefochtenen Bescheids ergangenen Beschlusses des erkennenden Senats in Sachen "Mittelwertbildung" (Beschluss vom 11.09.2013, VI-3 Kart 198/12) und der Anregung der Beschwerdeführerin vom 21.10.2013, diese Entscheidung bei der Berechnung der Eigenkapitalverzinsung zugrunde zu legen, bestand hinreichender Anlass für die Bundesnetzagentur, verbindlich anzuordnen, dass die Festlegung trotz der Entscheidung des Senats weiterhin zur Anwendung kommen solle.

    Im Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Bescheids lag nur die Entscheidung des erkennenden Senats vom 11.09.2013 (VI-3 Kart 198/12) vor.

    Wie nicht nur die Ausführungen des Senats in den Entscheidungen vom 11.09.2013 (VI-3 Kart 198/12) und 18.12.2013 (VI-3 Kart 195/12), sondern auch die Erwägungen der Verfahrensbeteiligten zur materiellen Rechtmäßigkeit der Vorgaben zur Mittelwertberechnung belegen, erfordert die Bewertung eine umfassende inhaltliche Auseinandersetzung mit Wortlaut und ratio sowie eine Analyse der Systematik der einschlägigen Vorschriften.

  • BGH, 28.06.2011 - EnVR 48/10

    EnBW Regional AG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2015 - 3 Kart 11/14
    Mit den von der Beschwerdeführerin in Bezug genommenen Beschlüssen vom 28.06.2011 (EnVR 48/10) und vom 18.10.2011 (EnVR 12/10 und EnVR 13/10) hat der Bundesgerichtshof bestimmt, dass die Bundesnetzagentur nicht von Kalkulationsgrundlagen ausgehen dürfe, die auf der "Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ersichtlich unzutreffend" sind.
  • BGH, 18.10.2011 - EnVR 13/10

    PVU Energienetze GmbH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2015 - 3 Kart 11/14
    Mit den von der Beschwerdeführerin in Bezug genommenen Beschlüssen vom 28.06.2011 (EnVR 48/10) und vom 18.10.2011 (EnVR 12/10 und EnVR 13/10) hat der Bundesgerichtshof bestimmt, dass die Bundesnetzagentur nicht von Kalkulationsgrundlagen ausgehen dürfe, die auf der "Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ersichtlich unzutreffend" sind.
  • BGH, 24.05.2011 - EnVR 27/10

    Freiwillige Selbstverpflichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2015 - 3 Kart 11/14
    Nichts anderes folgt aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.05.2011 (EnVR 27/10).
  • BGH, 18.10.2011 - EnVR 12/10

    Bestimmung der Erlösobergrenzen bei Netzbetreibern im vereinfachten Verfahren der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2015 - 3 Kart 11/14
    Mit den von der Beschwerdeführerin in Bezug genommenen Beschlüssen vom 28.06.2011 (EnVR 48/10) und vom 18.10.2011 (EnVR 12/10 und EnVR 13/10) hat der Bundesgerichtshof bestimmt, dass die Bundesnetzagentur nicht von Kalkulationsgrundlagen ausgehen dürfe, die auf der "Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ersichtlich unzutreffend" sind.
  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 24.03

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2015 - 3 Kart 11/14
    Danach kommt bei der Ausübung des Rücknahmeermessens dem Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit, die im Antrags- oder Rechtsmittelverfahren zu verwirklichen ist, prinzipiell kein größeres Gewicht zu als dem Grundsatz der Rechtssicherheit (vgl. dazu und zum folgenden BVerwGE 28, 122, 12; BVerwGE 121, 226, 230).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2015 - 3 Kart 11/14
    Die Bestandskraft dient ebenso wie die Rechtskraft der Rechtssicherheit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.04.1982, 2 BvL 26/81, BVerfGE 60, 253 ff.).
  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73

    Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2015 - 3 Kart 11/14
    Die Beschwerdeführerin geht fehl in der Annahme, aus der von ihr angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht vom 06.06.1975 (IV C 15.73 BVerwGE 48, 271) lasse sich ableiten, dass die Regulierungsbehörde gezwungen sei, vor Anwendung oder Verweis auf eine bestandskräftige Festlegung diese einer erneuten materiellen Überprüfung zu unterziehen.
  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2015 - 3 Kart 11/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es anerkannt, dass für die Auslegung von Willensäußerungen der Verwaltung gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern allein der erklärte Wille maßgebend ist, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (BVerwGE 60, 223, 228 f.; 41, 305, 306).
  • BGH, 19.06.2007 - KVR 17/06

    Auskunftsverlangen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2015 - 3 Kart 11/14
    Eine Entscheidung im Sinne der §§ 75 Abs. 1, 73 Abs. 1 EnWG liegt dann vor, wenn ein Verwaltungsakt im Sinne des § 35 VwVfG vorliegt (BGH, Beschluss vom 19.06.2007, KVR 17/06, bei juris unter Rn. 22; Hanebeck in Britz/Hellermann/Hermes, EnWG, 2. Auflage, § 73 Rn. 6).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

  • BVerwG, 19.10.1967 - III C 123.66
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2013 - 3 Kart 101/09

    Begriff der Besonderheiten der Versorgungsaufgabe im Sinne von § 15 Abs. 1 S. 1

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2013 - 3 Kart 123/12

    Verhältnis des Erweiterungsfaktors zum Investitionsbudgets i.S. von § 23 Abs. 6

  • OLG Düsseldorf, 18.05.2016 - 3 Kart 174/14

    Voraussetzungen der Genehmigung des Netzanschlusses eines Gaskraftwerks durch

    Insoweit könne der in dem Beschluss des Senats vom 14.01.2015 (VI - 3 Kart 11/14 (V)) geäußerten Auffassung, wonach die Anordnung auch dann rechtmäßig sei, wenn die in Bezug genommene Festlegung rechtswidrig sei, nicht gefolgt werden.

    Der Antrag ist statthaft, weil es sich bei den angefochtenen Ausführungen der Beschlusskammer um eine Entscheidung der Regulierungsbehörde handelt (vgl. Beschluss des Senats v, 14.01.2015, VI-3 Kart 11/14 (V)).

    Die Anfechtungsbeschwerde ist aber unbegründet (vgl. Beschl. des Senats vom 14.01.2015, VI-3 Kart 11/14 (V)).

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2017 - 3 Kart 16/16

    Anwendung der Festlegung BK4-12/656 auf eine genehmigte Investitionsmaßnahme

    Dies hat der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 14.01.2015 (Az.: VI-3 Kart 11/14 (V)) und vom 18.05.2016 (Az.: VI-3 Kart 95/13 (V) sowie VI-3 Kart 174/14 (V)) entschieden.
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